AGB für Cryptomator Hub (SaaS)

Stand: Dezember 2024

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen der Skymatic GmbH (nachfolgend „Provider“) und den Kundinnen und Kunden (m/w/d, nachfolgend „Kunde“) von „Cryptomator Hub“ als Software as a Service (SaaS) Dienstleistung.

Entgegenstehende oder anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn der Provider diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§1 Definitionen

Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die im Text genannten Ausdrücke wie folgt definiert:

  • Cryptomator: bezeichnet die auf den Geräten des Kunden installierbare Anwendung, welche zur clientseitigen Verschlüsselung von Daten eingesetzt wird. Die verschlüsselten Daten werden an einem vom Nutzer gewählten Ort gespeichert.
  • Tresore: sind die in Cryptomator angelegten Ablageorte, welche beliebig viele verschlüsselte Dokumente und Ordner enthalten können. Jeder Tresor wird durch einen individuellen Schlüssel geschützt.
  • Cryptomator Hub: ist eine Software, welche im Kontext dieses Vertrages vom Provider als über den Browser erreichbare Webanwendung bereitgestellt wird. Cryptomator Hub dient zur Verwaltung des Zugriffs auf Tresore und der damit verbundenen Speicherung von Metadaten, nicht jedoch zur Speicherung der verschlüsselten Tresorinhalte.
  • Nutzer und Gruppen: können in Cryptomator Hub angelegt oder über eine externe Software wie z.B. Active Directory importiert werden. Nutzern oder Gruppen kann mit Cryptomator Hub der Zugriff auf einen oder mehrere Tresore gewährt werden.
  • Aktive Nutzer: haben direkt oder durch eine Gruppenmitgliedschaft indirekt Zugriff auf mindestens einen Tresor erhalten.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „Cryptomator Hub“ (nachfolgend „Software“) über das Internet sowie die Bereitstellung der zum Betrieb notwendigen Ressourcen auf den Servern des Providers.

§3 Leistungen des Providers; Software

3.1 Die Software ist eine SaaS-Leistung, d.h. der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Die Software ist für den Einsatz gemeinsam mit der ebenfalls vom Provider bereitgestellten Anwendung Cryptomator konzipiert, welche zur Verschlüsselung von Daten auf vom Kunden selbst gewählten lokalen oder durch Dritte bereitstellten Speicherplatz dient.

3.2 Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

3.3 Der Provider übermittelt dem Kunden spätestens auf Aufforderung hin in elektronischer Form Zugangsdaten für einen Admin-Account. Der Kunde verwaltet mithilfe des Admin-Accounts die Zugangsdaten der Nutzer selbst. Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der aktiven Nutzer der Software erhöhen oder reduzieren. Der Provider stellt sicher, dass die Anzahl der gebuchten aktiven Nutzer zeitnah nutzbar ist.

3.4 Weiterhin stellt der Provider dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation bereit. Diese ist in ihrer jeweils aktuellen Version jederzeit während der Nutzung der Software online einsehbar.

3.5 Der Provider kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

3.6 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.

3.7 Der Provider wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Er versucht, die Wartung regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (GMT +1/+2) des Kunden durchzuführen. In Ausnahmefällen und insb. aufgrund zwingender Gründe kann eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

3.8 Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

3.9 Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

3.10 Der Provider kann seine Leistungen und den Support durch Dritte als Subunternehmer erbringen. Er haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

§4 Nutzungsumfang und -rechte

4.1 Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

4.2 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde erhält kein Recht am Quellcode der Software. Er darf die Software nur für eigene Zwecke nutzen. Nicht umfasst ist die Nutzung der Produkte für Dritte, beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung oder Nutzungsvermittlung an Dritte.

4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzer-Accounts durch mehr als jeweils eine natürliche Person nutzen zu lassen („Accountsharing“).

4.4 Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder vorgehenden Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Kunde nicht berechtigt,

  1. die Software über das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche hinausgehende Maß zu kopieren, weder im Ganzen noch teilweise;
  2. die Software zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder sonst abgeleitete Entwicklungen an der Software vorzunehmen;
  3. die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen oder sonst Dritten zugänglich zu machen;
  4. die Software unberechtigt zurückzuentwickeln, zu dekompillieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, weder im Ganzen noch teilweise;
  5. Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen, welche in der Software enthalten oder für sie genutzt werden, zu umgehen oder zu verletzen;
  6. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Software oder den Servern des Providers hervorzurufen;
  7. Marken, Dokumentation, Garantien, Haftungsausschlüsse oder sonstige Rechte, wie etwa geistiges Eigentum, Zeichen, Mitteilungen, Markierungen oder Seriennummern, welche in Verbindung zur Software oder Dokumentation stehen, zu entfernen, zu löschen, zu tilgen, zu verändern, zu verdecken, zu übersetzen, zu kombinieren, zu ergänzen oder auf andere Weise abzuändern;
  8. die Software in einer Art und Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;
  9. die Software für Zwecke des Benchmarkings bzw. der Wettbewerbsanalyse der Software, für die Entwicklung, Verwendung oder die Bereitstellung eines konkurrierenden Software-Produkts bzw. konkurrierender Services oder zu sonst einem Zweck zu nutzen, welcher dem Provider zum Nachteil gereicht; und/oder
  10. die Software für oder in Zusammenhang mit der Planung, der Konstruktion, der Instandhaltung, dem Betrieb oder der Nutzung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen zu nutzen oder sonst die Software in einer Weise einzusetzen, bei der die Software zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.

§5 Support

5.1 Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website (https://cryptomator.org/de/contact/) des Providers angegebene Support-Kanäle zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

5.2 Der Support erstreckt sich nicht auf Probleme mit oder Schäden an der Software, soweit diese verursacht wurden durch

  1. Fahrlässigkeit, Missbrauch oder unsachgemäße Bedienung seitens des Kunden,
  2. Bedienung, Nutzung oder Speicherung/Hosting der Software nicht im Einklang mit den Vorgaben des Providers;
  3. Modifikationen an der Software, die nicht vom Provider durchgeführt oder genehmigt wurden;
  4. Handlungen Dritter;
  5. Produkte von Drittanbietern; und/oder
  6. höhere Gewalt.

§6 Service Levels; Störungsbehebung

6.1 Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Provider gewählten Rechenzentrums.

6.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente im Rechenzentrum maßgeblich.

6.3 Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Provider (E-Mail: [email protected], Fax: 02241 / 2667424) auf Deutsch oder Englisch zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

6.4 Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 6 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

6.5 Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

6.6 Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.

6.7 Für jede vollendete Stunde der Unterschreitung der monatlichen Verfügbarkeit der Leistungen verwirkt der Provider eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% der vereinbarten monatlichen Vergütung (§ 13). Die Vertragsstrafe ist der Höhe nach beschränkt auf das dreifache einer vereinbarten monatlichen Vergütung.

6.8 Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben unberührt.

§7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

7.2 Ferner ist der Kunde verpflichtet, den bei der Tresor-Erstellung von der Software generierten Recovery-Key sicher aufzubewahren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederherstellung verschlüsselter Daten ohne Schlüssel technisch unmöglich ist. Entsprechend ist der Recovery-Key das einzige Mittel, mit dem der Kunde im Falle eines Ausfalls seine Daten wiederherstellen kann.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Software nicht zur Speicherung oder Verarbeitung von Daten zu nutzen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

7.4 Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

7.5 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

§8 Referenzmarketing / Logoverwendung

8.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, seine ausdrückliche Zustimmung zu erteilen, dass der Provider den Kunden unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens (insb. Logo) und des Unternehmensnamens zu Marketingzwecken als Referenzkunden (einschließlich Case Studies, Arbeitsreferenzen, Erfolgsgeschichten etc.) in digitaler und analoger Form unentgeltlich und zeitlich sowie inhaltlich unbegrenzt nennen und nutzen darf.

8.2 Der Kunde kann die erteilte Zustimmung zum Referenzmarketing jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufen. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.

§9 Gewährleistung

9.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

9.2 Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

9.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

§10 Haftung

10.1 Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Provider nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.3 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 10.1 und der Haftung für Folgeschäden § 10.2 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.4 Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Provider im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.

10.6 § 10 gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

§11 Rechtsmängel; Freistellung

11.1 Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.

11.2 Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Provider nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte nicht.

11.3 Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang auch, den Provider von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Provider von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Provider wird dem Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§12 Testphase

Unabhängig des Widerrufsrechts (§ 15) steht dem Kunden, d.h. sowohl dem Verbraucher wie auch Unternehmer, das Recht zu, die Software 14 Tage kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich zu nutzen (nachfolgend „Testphase“). In der Testphase hat der Kunde insbesondere keinen Anspruch auf uneingeschränkten Funktionsumfang der Software oder Störungsbehebung sowie Vertragsstrafe nach § 6.

§13 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

13.1 Die Preise für die Software und Services kann der Kunde auf der Website (https://cryptomator.org/de/pricing/#for-teams) einsehen. Soweit nicht anders vereinbart (Individualvereinbarung, Rabatt-Aktion o.ä.) hat der Kunde – nach Ablauf der Testphase (§ 12) – monatlich ein Entgelt in Höhe von 10 EUR pro aktiven Nutzer an den Provider zu zahlen.

13.2 Vom Provider nach § 6 (7) verwirkte Vertragsstrafen werden automatisch monatlich mit dem zu zahlenden Entgelt verrechnet.

13.3 Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils für 12 Monate im Voraus. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.

13.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Provider ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vorübergehend zu deaktivieren, bis die überfällige Rechnung bezahlt wurde.

13.5 Der Provider behält sich vor, eine Anpassung des Preises auch während einer laufenden Vertragszeit vorzunehmen. Eine Anpassung kann sowohl in einer Preiserhöhung als auch einer Preissenkung vorgenommen werden. Eine Preiserhöhung ist nur dann vorgesehen, sofern kostensteigernde Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Aufrechterhaltung wesentlich erschweren, ohne dass dies durch eine Erhöhung des Preises ausgeglichen wird. Umstände, bei denen eine Preiserhöhung in Betracht gezogen wird, sind: kostenaufwändige Anpassungen in der Software (Entwicklungskosten) begründet durch gesetzliche Änderungen (bspw. den Datenschutz betreffend); erhöhte Serverkosten, durch stark steigende Energiekosten; erhöhte Kosten für Copyright-geschützte Inhalte oder Kosten für die rechtliche Prüfung von den Kooperationspartnern von dem Provider. Auf eine Preisanpassung wird der Nutzer durch den Provider so rechtzeitig wie möglich, spätestens jedoch drei Monate vor Geltung, hingewiesen und der kostensteigernde oder kostensenkende Faktor näher erläutert. Eine Preisanpassung wirkt sich erst auf ein Vertragsverhältnis aus, wenn die Mindestvertragslaufzeit von einem Monat abgelaufen ist. Der Nutzer kann das mit dem Provider bestehende Vertragsverhältnis im Falle einer Preisanpassung nach den geltenden Vorschriften (§ 14) kündigen. Gesetz dem Fall, dass eine Mitteilung seitens des Providers ohne sein Verschulden erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem der Nutzer die ordentliche Kündigungsfrist bis zum Geltungszeitpunkt der Preisanpassung nicht mehr einhalten kann, kann der Nutzer das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.

§14 Vertragslaufzeit und Beendigung

14.1 Der Vertrag tritt nach Anfrage des Kunden und Bereitstellung des Zugangs zu der Software durch den Provider in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

14.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

14.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

14.4 Der Provider wird dem Kunden auf eigene Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.

14.5 Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.

§15 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Skymatic GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn, E-Mail: [email protected], Fax: 02241 / 2667424) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

An:
Skymatic GmbH
Am Hauptbahnhof 6
53111 Bonn
E-Mail: [email protected]
Fax: 02241 / 2667424

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware:

Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
Datum: __________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Besondere Hinweise: Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn

  • der Provider mit der Vertragsausführung beginnt (§ 356 Abs. 5 BGB),
  • nachdem der Kunde als Verbraucher dem Beginn der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat (§ 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB) und
  • der Kunde als Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).

§16 Datenschutz; Geheimhaltung

16.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

16.2 Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diese AGB als Anlage beifügen. Der Kunde ist dabei Verantwortlicher und der Provider ist ein Auftragsverarbeiter. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

16.3 Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

§17 Außergerichtliche Streitschlichtung sowie Hinweis nach § 36 VSBG

17.1 Die EU-Kommission hat unter https://webgate.ec.europa.eu/odr eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt.

17.2 Der Provider ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§18 Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

18.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.

18.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

18.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.