AGB für Cryptomator Hub (Self-Hosted)

Stand: Oktober 2026

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen der Skymatic GmbH (nachfolgend „Provider“) und den Kundinnen und Kunden (m/w/d, nachfolgend „Kunde“) von „Cryptomator Hub“ zum Betrieb auf einer vom Kunden selbst bereitgestellten Infrastruktur (Self-Hosting).

Entgegenstehende oder anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn der Provider diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§1 Definitionen

Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die im Text genannten Ausdrücke wie folgt definiert:

  • Cryptomator: bezeichnet die auf den Geräten des Kunden installierbare Anwendung, welche zur clientseitigen Verschlüsselung von Daten eingesetzt wird. Die verschlüsselten Daten werden an einem vom Nutzer gewählten Ort gespeichert.
  • Tresore: sind die in Cryptomator angelegten Ablageorte, welche beliebig viele verschlüsselte Dokumente und Ordner enthalten können. Jeder Tresor wird durch einen individuellen Schlüssel geschützt.
  • Cryptomator Hub: ist eine Software, welche im Kontext dieses Vertrages vom Provider zum Betrieb auf der Infrastruktur des Kunden bereitgestellt wird. Cryptomator Hub dient zur Verwaltung des Zugriffs auf Tresore und der damit verbundenen Speicherung von Metadaten, nicht jedoch zur Speicherung der verschlüsselten Tresorinhalte.
  • Infrastruktur des Kunden: bezeichnet die vom Kunden selbst betriebene oder für ihn durch Dritte bereitgestellte Hard- und Software (insb. Server, Betriebssystem, Container-Plattform, Datenbank und Identity Provider), auf welcher der Kunde Cryptomator Hub installiert und betreibt.
  • Instanz: ist die vom Kunden auf seiner Infrastruktur installierte und betriebene Ausfertigung von Cryptomator Hub.
  • Lizenzschlüssel: ist die vom Provider bereitgestellte Zeichenfolge, mit welcher der Kunde in seiner Instanz den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang sowie die Anzahl der gebuchten Sitze freischaltet.
  • Nutzer und Gruppen: können in Cryptomator Hub angelegt oder über eine externe Software wie z. B. Active Directory importiert werden. Nutzern oder Gruppen kann mit Cryptomator Hub der Zugriff auf einen oder mehrere Tresore gewährt werden.
  • Aktive Nutzer: haben direkt oder durch eine Gruppenmitgliedschaft indirekt Zugriff auf mindestens einen Tresor erhalten.
  • Sitze: bezeichnen die vertraglich vereinbarte Höchstzahl aktiver Nutzer. Jeder aktive Nutzer belegt einen Sitz.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „Cryptomator Hub“ (nachfolgend „Software“) zum Betrieb auf der Infrastruktur des Kunden. Die Überlassung erfolgt wahlweise

a) entgeltlich gegen Bereitstellung eines Lizenzschlüssels mit dem vereinbarten Funktionsumfang und der vereinbarten Anzahl an Sitzen, oder b) unentgeltlich als im Funktionsumfang und in der Anzahl der Sitze beschränkte Community-Edition.

Die Bereitstellung der zum Betrieb notwendigen Ressourcen obliegt in beiden Fällen dem Kunden.

§3 Leistungen des Providers; Software

3.1 Der Provider stellt dem Kunden die jeweils aktuellste Version der Software in elektronischer Form (insb. als Container-Images) zum Bezug bereit. Die Installation und der Betrieb der Software erfolgen durch den Kunden auf dessen Infrastruktur. Die Software ist für den Einsatz gemeinsam mit der ebenfalls vom Provider bereitgestellten Anwendung Cryptomator konzipiert, welche zur Verschlüsselung von Daten auf vom Kunden selbst gewähltem lokalem oder durch Dritte bereitgestelltem Speicherplatz dient.

3.2 Der Provider übermittelt dem Kunden spätestens auf Aufforderung hin in elektronischer Form einen Lizenzschlüssel. Der Kunde verwaltet mithilfe des Admin-Accounts seiner Instanz die Zugangsdaten der Nutzer selbst. Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der Sitze erhöhen oder reduzieren. Zusätzliche Sitze werden anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet; eine Reduzierung wird anteilig gutgeschrieben und mit der nächsten Zahlung bzw. Rechnung verrechnet. Der Provider stellt sicher, dass die Anzahl der gebuchten Sitze zeitnah über den Lizenzschlüssel nutzbar ist.

3.3 Weiterhin stellt der Provider dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation bereit. Diese ist in ihrer jeweils aktuellen Version jederzeit während der Nutzung der Software online einsehbar und beschreibt die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software.

3.4 Der Provider kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

3.5 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes vereinbart.

3.6 Der Provider kann seine Leistungen und den Support durch Dritte als Subunternehmer erbringen. Er haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

§4 Nutzungsumfang und -rechte

4.1 Die Software wird dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form zur Installation und zum Betrieb auf seiner Infrastruktur überlassen.

4.2 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software auf seiner Infrastruktur zu installieren, zu betreiben und nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke nutzen. Nicht umfasst ist die Nutzung der Produkte für Dritte, beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung oder Nutzungsvermittlung an Dritte.

4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzer-Accounts durch mehr als jeweils eine natürliche Person nutzen zu lassen („Accountsharing“).

4.4 Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder vorgehender Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Kunde nicht berechtigt,

  1. die Software über das für die vertragsgemäße Nutzung Erforderliche hinausgehende Maß zu kopieren, weder im Ganzen noch teilweise;
  2. die Software zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder sonst abgeleitete Entwicklungen an der Software vorzunehmen;
  3. die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen oder sonst Dritten zugänglich zu machen;
  4. die Software unberechtigt zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, weder im Ganzen noch teilweise;
  5. Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen, welche in der Software enthalten oder für sie genutzt werden, zu umgehen oder zu verletzen;
  6. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Software oder den Systemen des Providers hervorzurufen;
  7. Marken, Dokumentation, Garantien, Haftungsausschlüsse oder sonstige Rechte, wie etwa geistiges Eigentum, Zeichen, Mitteilungen, Markierungen oder Seriennummern, welche in Verbindung zur Software oder Dokumentation stehen, zu entfernen, zu löschen, zu tilgen, zu verändern, zu verdecken, zu übersetzen, zu kombinieren, zu ergänzen oder auf andere Weise abzuändern;
  8. die Software in einer Art und Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;
  9. die Software für Zwecke des Benchmarkings bzw. der Wettbewerbsanalyse der Software, für die Entwicklung, Verwendung oder die Bereitstellung eines konkurrierenden Software-Produkts bzw. konkurrierender Services oder zu sonst einem Zweck zu nutzen, welcher dem Provider zum Nachteil gereicht; und/oder
  10. die Software für oder in Zusammenhang mit der Planung, der Konstruktion, der Instandhaltung, dem Betrieb oder der Nutzung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen zu nutzen oder sonst die Software in einer Weise einzusetzen, bei der die Software zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.

4.5 Soweit Bestandteile der Software unter einer Open-Source-Lizenz bereitgestellt werden, gehen die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen den Regelungen dieses § 4 vor. Der Kunde erhält im Übrigen kein Recht am Quellcode der Software.

§5 Support

5.1 Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail auf Deutsch oder Englisch an [email protected] gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

5.2 Der Support erstreckt sich nicht auf Probleme mit oder Schäden an der Software, soweit diese verursacht wurden durch

  1. Fahrlässigkeit, Missbrauch oder unsachgemäße Bedienung seitens des Kunden;
  2. Bedienung, Nutzung oder Speicherung/Hosting der Software nicht im Einklang mit den Vorgaben des Providers;
  3. Modifikationen an der Software, die nicht vom Provider durchgeführt oder genehmigt wurden;
  4. Handlungen Dritter;
  5. Produkte von Drittanbietern; und/oder
  6. höhere Gewalt.

5.3 Der Support erstreckt sich ferner nicht auf die Infrastruktur des Kunden sowie deren Einrichtung, Absicherung und Betrieb.

§6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat den ihm übermittelten Lizenzschlüssel sowie die Zugangsdaten zu seiner Instanz dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

6.2 Ferner ist der Kunde verpflichtet, den bei der Tresor-Erstellung von der Software generierten Recovery-Key sicher aufzubewahren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederherstellung verschlüsselter Daten ohne Schlüssel technisch unmöglich ist. Entsprechend ist der Recovery-Key das einzige Mittel, mit dem der Kunde im Falle eines Ausfalls seine Daten wiederherstellen kann.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Software nicht zur Speicherung oder Verarbeitung von Daten zu nutzen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

6.4 Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

6.5 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

6.6 Der Kunde betreibt die Software eigenverantwortlich auf seiner Infrastruktur. Er ist insbesondere für deren Bereitstellung und Absicherung sowie für das zeitnahe Einspielen der vom Provider bereitgestellten Updates und Sicherheitsaktualisierungen verantwortlich.

§7 Referenzmarketing / Logoverwendung

7.1 Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Provider den Kunden unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens (insb. Logo) und des Unternehmensnamens zu Marketingzwecken als Referenzkunden (einschließlich Case Studies, Arbeitsreferenzen, Erfolgsgeschichten etc.) in digitaler und analoger Form unentgeltlich und zeitlich sowie inhaltlich unbegrenzt nennen und nutzen darf.

7.2 Der Kunde kann die Zustimmung zum Referenzmarketing jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufen. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.

§8 Kundenkommunikation

8.1 Sofern der Kunde gesondert eingewilligt hat (etwa im Rahmen der Bestellung), darf der Provider die vom Kunden benannten Ansprechpartner (insbesondere die Person, die die Lizenz bezogen hat, sowie den benannten technischen Ansprechpartner) per E-Mail oder Telefon zu Feedback-Anfragen, Nutzerinterviews, Fragen zur Funktionsnutzung sowie Case-Study-Anfragen kontaktieren. Die Ansprache bleibt in Umfang und Häufigkeit angemessen.

8.2 Die Einwilligung nach § 8.1 kann jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufen werden. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft und berührt nicht Kommunikation, die für die Bereitstellung der Software oder des Supports erforderlich ist (§ 3, § 5).

§9 Gewährleistung

9.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

9.2 Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

9.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

9.4 Für die unentgeltliche Überlassung nach § 2 lit. b gelten anstelle von § 9.1 die Vorschriften über die Leihe (§§ 598 ff. BGB) entsprechend.

§10 Haftung

10.1 Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Provider nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.3 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 10.1 und der Haftung für Folgeschäden gemäß § 10.2 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.4 Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Provider im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

10.5 Der Provider haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Infrastruktur nicht angemessen absichert oder bereitgestellte Updates und Sicherheitsaktualisierungen nicht zeitnah einspielt.

10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.

10.7 § 10 gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

10.8 Für die unentgeltliche Überlassung nach § 2 lit. b haftet der Provider nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 599 BGB). § 10.1 bleibt unberührt.

§11 Rechtsmängel; Freistellung

11.1 Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.

11.2 Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Provider nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte nicht.

11.3 Der Kunde sichert zu, dass die in seiner Instanz abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang auch, den Provider von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Provider von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Provider wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Providers bleiben unberührt.

§12 Community-Edition; Testphase

12.1 Unabhängig vom Widerrufsrecht (§ 15) steht dem Kunden, d. h. sowohl dem Verbraucher wie auch Unternehmer, das Recht zu, die Software 30 Tage kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich zu nutzen (nachfolgend „Testphase“). In der Testphase hat der Kunde insbesondere keinen Anspruch auf uneingeschränkten Funktionsumfang der Software.

12.2 Der Provider stellt darüber hinaus eine im Funktionsumfang und in der Anzahl der Sitze beschränkte Community-Edition der Software unentgeltlich bereit. Für deren Nutzung gelten die Regelungen zur Vergütung (§ 13) nicht; ein Anspruch auf Support (§ 5) besteht nicht.

§13 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

13.1 Die Preise für die Software und Services kann der Kunde auf der Website (https://cryptomator.org/de/pricing/) einsehen. Soweit nicht anders vereinbart (Individualvereinbarung, Rabatt-Aktion o. Ä.) hat der Kunde – nach Ablauf der Testphase (§ 12) – das dort bei Vertragsschluss ausgewiesene Entgelt pro gebuchtem Sitz für den gewählten Abrechnungszeitraum an den Provider zu zahlen, unabhängig davon, wie viele Sitze tatsächlich durch aktive Nutzer belegt sind.

13.2 Die Rechnungsstellung erfolgt je nach gewähltem Modell jeweils für einen Monat oder für zwölf Monate im Voraus. Soweit nicht anders vereinbart (Individualvereinbarung, Rabatt-Aktion o. Ä.) ist die Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

13.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Provider ist berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen den Lizenzschlüssel vorübergehend zu deaktivieren sowie die Bereitstellung von Updates und Support auszusetzen, bis die überfällige Rechnung bezahlt wurde.

13.4 Der Provider behält sich vor, eine Anpassung des Preises auch während einer laufenden Vertragszeit vorzunehmen. Eine Anpassung kann sowohl in einer Preiserhöhung als auch einer Preissenkung vorgenommen werden. Eine Preiserhöhung ist nur dann vorgesehen, sofern kostensteigernde Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Aufrechterhaltung wesentlich erschweren, ohne dass dies durch eine Erhöhung des Preises ausgeglichen wird. Umstände, bei denen eine Preiserhöhung in Betracht gezogen wird, sind: kostenaufwändige Anpassungen in der Software (Entwicklungskosten) begründet durch gesetzliche Änderungen (bspw. den Datenschutz betreffend); erhöhte Kosten für Copyright-geschützte Inhalte oder Kosten für die rechtliche Prüfung von den Kooperationspartnern von dem Provider. Auf eine Preisanpassung wird der Kunde durch den Provider so rechtzeitig wie möglich, spätestens jedoch drei Monate vor Geltung, hingewiesen und der kostensteigernde oder kostensenkende Faktor näher erläutert. Eine Preisanpassung wird nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums wirksam. Der Kunde kann das mit dem Provider bestehende Vertragsverhältnis im Falle einer Preisanpassung nach den geltenden Vorschriften (§ 14) kündigen. Gesetzt den Fall, dass eine Mitteilung seitens des Providers ohne sein Verschulden erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem der Kunde die ordentliche Kündigungsfrist bis zum Geltungszeitpunkt der Preisanpassung nicht mehr einhalten kann, kann der Kunde das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.

§14 Vertragslaufzeit und Beendigung

14.1 Der Vertrag tritt nach Anfrage des Kunden und Bereitstellung des Lizenzschlüssels durch den Provider in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

14.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Ist der Kunde Verbraucher, kann er abweichend davon jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Endet der Vertrag vor Ablauf eines im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet der Provider das auf die Zeit nach Vertragsende entfallende Entgelt anteilig.

14.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.

14.4 Der Lizenzschlüssel verliert mit Beendigung des Vertragsverhältnisses seine Gültigkeit. Der Kunde hat die Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu deinstallieren und sämtliche in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software unwiederbringlich zu löschen. Die Nutzung der Community-Edition (§ 12.2) sowie Rechte aus Open-Source-Lizenzen (§ 4.5) bleiben hiervon unberührt.

§15 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Skymatic GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn, E-Mail: [email protected], Fax: 02241 / 2667424) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

An:
Skymatic GmbH
Am Hauptbahnhof 6
53111 Bonn
E-Mail: [email protected]
Fax: 02241 / 2667424

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
Datum: __________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Besondere Hinweise: Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn

  • der Provider mit der Vertragsausführung beginnt (§ 356 Abs. 5 BGB),
  • nachdem der Kunde als Verbraucher dem Beginn der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat (§ 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB) und
  • der Kunde als Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).

§16 Datenschutz; Geheimhaltung

16.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

16.2 Da die Software auf der Infrastruktur des Kunden betrieben wird, hat der Provider regelmäßig keinen Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden. Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung, insbesondere im Rahmen des Supports (§ 5), dennoch Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diese AGB als Anlage beifügen. Der Kunde ist dabei Verantwortlicher und der Provider ist ein Auftragsverarbeiter. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

16.3 Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine dem vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

§17 Außergerichtliche Streitschlichtung sowie Hinweis nach § 36 VSBG

Der Provider ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§18 Änderungen dieser AGB

18.1 Der Provider ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, behördlichen Anordnungen, technischen Weiterentwicklungen der Software (§ 3.4), der Einführung neuer Funktionen oder Leistungen sowie zur Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken.

18.2 Ausgenommen sind Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der Parteien wesentlich betreffen, insbesondere Art und Umfang der geschuldeten Leistungen, die Vergütung sowie Laufzeit und Kündigung. Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 13.4.

18.3 Der Provider teilt dem Kunden die beabsichtigten Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail an die bei Bezug der Lizenz angegebene E-Mail-Adresse) mit. Die Mitteilung enthält die geänderten Regelungen sowie den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens.

18.4 Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform widerspricht. Der Provider wird den Kunden in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinweisen.

18.5 Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung (§ 14) bleibt unberührt. Darüber hinaus kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.

§19 Schlussbestimmungen

19.1 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

19.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Textform, soweit sie nicht nach § 18 erfolgen.

19.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

19.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.